Neuerungen zum Jahreswechsel
- Border Operating Model – Ab dem 1. Januar 2022 tritt die zweite Phase des Border Operating Model (BOM) in Kraft und damit gelten strengere Regeln für alle Waren, die zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien (GB) befördert werden. Zollerklärungen sind dann sowohl für Ein- und Ausfuhren notwendig und mit Zollkontrollen ist zu rechnen.
- Was ändert sich noch mit dem Jahreswechsel? Bestimmte Waren müssen vor ihrer Einfuhr nach Großbritannien vorab angemeldet werden – siehe Internetseite der britischen Regierung.
Dazu zählen:
– Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Products of Animal Origin, POAO)
– bestimmte tierische Nebenprodukte (animal byproducts, ABP)
– Hochrisiko-Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (High Risk Food Not Of Animal Origin, HRFNAO)
– Bestimmte Pflanzen und Pflanzenprodukte mit geringem Risiko - Außerdem haben Transportunternehmen und Spediteure neue Pflichten. Je nachdem, welcher britische Hafen angesteuert wird, da die Waren entweder nach den sogenannten Pre-lodgement oder Temporary storage-Verfahren eingeführt werden. Für viele Transporteure wird die Registrierung in der britischen IT-Plattform GVMS – Goods Vehicle Movement Service notwendig. An welchen Häfen das GVMS zum Einsatz kommt, können Sie über die Internetseite der britischen Regierung prüfen. Die neuen Prozesse sind unbedingt einzuhalten, da ansonsten Ladungen gestoppt werden.
- UKCA-Kennzeichnung: Anwendungsfrist für CE-Kennzeichnung bis 01.01.2023 verlängert
- Trade and Cooperation Agreement (TCA): Freihandelsabkommen EU – VK (Übersetzung ist in allen Sprachen der EU verfügbar)